Satzung des ,,Dart Club Bellanova Wiesbaden 2016 e.V.“
§ 1 Name und Sitz:
Der Verein führt den Namen ,,Dart Club
Bellanova Wiesbaden 2016 e.V.“ und hat seinen Sitz in der
Yorckstr.
27, 65195 Wiesbaden.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt danach den Namenszusatz e.V.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Der Verein verfolgt folgende
Ziele:
Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung ( §§ 51 ff. ) in der jeweils gültigen Verfassung.
Zweck des Vereins ist die Ausübung des Dartsports sowie an Wettkämpfen, Turnieren und der HDV Liga teilzunehmen.
§ 3 Selbstlosigkeit:
Der Verein ist Selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur in
der satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des
Vereins dürfen in Ihrer Eigenschaft als Mietglieder keine Zuwendung
aus Mittel des Vereins erhalten.
Die Mitglieder des Vereins dürfen bei Ihrem Ausscheiden oder Aufhebung oder Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitglieder der Organe des Vereins nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr.
§ 4 Mitglieder
Eine Mitgliedschaft im Verein ist für jede natürliche und juristische Person möglich
Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand
Der Austritt aus dem Verein kann nach schriftlicher Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftjahres erfolgen (§26 BGB)
Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen grob verstoßen hat, kann er durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
§ 5 Beiträge
Jedes Mitglied hat einen Beitrag zu zahlen, über dessen Höhe die Mitgliederversammlung beschließt.
Die Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen kann als grober Verstoß gegen die Vereinsinteressen gewertet werden.
§ 6
Organe des Vereins
§ 7 Mitgliederversammlung
§ 8 Der Vorstand
§ 9 Satzungsänderungen
Für den Beschluss einer Satzungsänderung ist eine Dreiviertelmehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich.
Satzungsänderungen die von Aufsichts-, Gerichts oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Mitgliedern schriftlich mitgeteilt werden.
§ 10 Beurkundung von Beschlüssen
Die in Mietgliederversammlungen und in Vorstand-Sitzungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
§ 11 Datenschutz
Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben (Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse). Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert.
Darüber hinaus veröffentlich der Verein die Daten seiner Mitglieder intern wie extern nur nach entsprechenden Beschlüsse der Mitgliederversammlung und nimmt die Daten von Mitgliedern aus, die einer Veröffentlichung widersprochen haben.
§ 12 Auflösung des Vereins und Vermögensbindund
Die Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an das Haus Zwerg-Nasen e.V. 65199 Wiesbaden, Ludwig-Erhard Str. 100 das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
§ 13 Schlussbestimmung
Der Vorsitzende wird von den Gründungsmitglieder unter Befreiung von den Beschränkungen des § 180 BGB ermächtigt und Bevollmächtigt, alle diejenigen Erklärungen allein abzugeben und entgegen zunehmen, die zur Bewirkung der Eintragung erforderlich sind.
Der Bevollmächtigte ist auch ermächtigt, eventuell zur Eintragung erforderliche zusätzliche Satzungsbeschlüsse zu fassen.
Folgende §§ wurden am 13.05.2016 im Rahmen der Mitgliederversammlung geändert:
in § 2
in § 3
in § 7
in § 8
in § 10
Folgender § wurde am 12.06.2016 im Rahmen der Mitgliederversammlung geändert:
in § 1
Folgender § wurde am 17.03.2019 im Rahmen der Mitgliederversammlung geändert:
1. in § 12
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